Tipps und Infos:Medizinische Versorgung / Kranken- und Unfallversicherungsschutz:Das Versorgungsniveau in Polen ist gut bis sehr gut. Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend auf dem Gebiet Polens aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach polnischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis ist eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorzulegen.Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland www.dvka.de oder www.nfz.gov.pl (bietet hierzu Informationen in deutscher Sprache). Außerdem ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu empfehlen, die das Risiko 'Reiten' abdeckt, sofern der Reitsport ausgeübt werden soll. Das Reiten erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Der Reiterhof übernimmt keine Haftung für körperliche Schäden oder Verletzungen, die während oder infolge der Ausübung des Reitsportes eintreten (es sei denn, es liegt ein nachweisliches Verschulden bzw. grobe Fahrlässigkeit seitens des Reiterhofes vor). Einreisebestimmungen:Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen bei der Einreise nach Polen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen. Für Kinder oder Jugendliche gilt: gültiger Kinderreisepass, Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis oder noch gültiger, alter Kinderausweis mit Passfoto bzw. der Eintrag im Reisepass eines Elternteils (nur bis zum 16. Lebensjahr).Für Reisen zwischen Deutschland und Polen gilt seit dem EU-Beitritt Polens am 01. Mai 2004 die Reisefreizügigkeit. Am 21.12.2007 ist Polen neben weiteren Staaten dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland entfallen. Reisende müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie über die zur Finanzierung ihres Aufenthalts in Polen erforderlichen Mittel verfügen. Einreise mit Haustieren:Informationen zur Ein- und Durchfuhr von allen Arten von Haustieren finden sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EUIn diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass das Mitbringen von Hunden auf den Reiterhof Podkowa nicht erwünscht ist. Straßenverkehr:Bei Einreise mit dem PKW sind der Führerschein und der Kraftfahrzeugschein mitzuführen. Das Mitführen der Grünen Versicherungskarte ist nicht mehr Pflicht. Dennoch empfiehlt es sich, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen, da sie erfahrungsgemäß die Abwicklung im Schadensfall erheblich erleichtert. Der Abschluss eines Auslandsschutzbriefes für Kraftfahrzeuge wird empfohlen, da bei einem Unfall sehr hohe Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges nach Deutschland entstehen, bzw. sehr hohe Gebühren für den Fall der Verschrottung in Polen anfallen können.Steuert der Halter eines Kfz nicht selbst das Fahrzeug oder fährt darin als Passagier mit, benötigt der Fahrer des Fahrzeugs unbedingt eine Bescheinigung, in der der Halter dem Fahrer die Erlaubnis erteilt, das Fahrzeug zu nutzen und damit nach Polen zu reisen. Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,2‰-Grenze. Auch geringfügige Überschreitungen können bereits mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Mit Führerscheinentzug und Fahrzeugsicherstellung ist zu rechnen. Es wird daher empfohlen, keinerlei Alkohol zu sich zu nehmen, wenn ein Fahrzeug geführt werden soll. Ein Warndreieck ist Pflicht. Ein Feuerlöscher ist für in Polen angemeldete Autos Pflicht. Seit 17.04.2007 besteht die gesetzliche Pflicht, in Polen ganztägig mit Abblendlicht zu fahren. Diese Regelung betrifft alle Kraftfahrzeuge. Bußgelder sind von Ausländern sofort zu zahlen und liegen z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 50 und 500 Zloty. Nützliches und Wissenswertes:Um Anreise und Aufenthalt so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten, hier einige Links zu interessanten Seiten.
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